Direkt zum Inhalt
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com
Lesedauer: ca. 2 Minuten
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers

Der BFH hat mit Urteil vom 16.12.2020 (VI R 35/18) entschieden, dass die erste Tätigkeitsstätte eines Gerichtsvollziehers sein Amtssitz ist. Dieser besteht aus den Dienstgebäuden des Amtsgerichts, dem er zugeordnet ist, und dem Geschäftszimmer, welches er am Sitz des Amtsgerichts auf eigene Kosten zu halten hat. Nach der Legaldefinition zu § 9 Abs.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium