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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Fahrten zur Arbeit mit dem Taxi
Unabhängig vom Verkehrsmittel sind die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte grundsätzlich pauschal mit 0,30 Euro für jeden Kilometer der (kürzesten) Entfernung anzusetzen. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen die tatsächlich höheren Kosten angesetzt werden.
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