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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Fahrtkostenersatz im Rahmen von Kinderbetreuungsleistungen
Die Klägerin hatte in ihrer Steuererklärung die Fahrtkosten für die Großmutter aus dem EU-Ausland nach Hause als Kinderbetreuungskosten i. H. v. 2.300 Euro geltend gemacht. Die Beträge wurden bar übergeben.
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