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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
FAQ zur Inflationsausgleichsprämie
Im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie bis zu insgesamt 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG).
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