Die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz sah in einem Stellenbesetzungsverfahren zur Übertragung eines Richteramts ihre Beteiligungsrechte dadurch verletzt, dass sie von der Beobachterkonferenz der Auswahlkommission ausgeschlossen und ihre Fragen zur Eignung der ausgewählten Bewerberin nicht beantwortet worden waren. Nach erfolgloser Beanstandung beantragte sie, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, dem Senat die ausgewählte Bewerberin vorzuschlagen, bevor eine ordnungsgemäße Beteiligung stattgefunden hat.
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Sebastian Günther

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1 Überblick: Eintretende Änderungen zum Jahreswechsel
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung und bessere Teilhabe von behinderten Menschen
Problempunkt
Die Parteien streiten über einen Antrag auf Zustimmungsersetzung. Der Arbeitgeber hat sich selbst - auch durch eine entsprechende