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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Fehlerhafte Beteiligung der Gesamtfrauenvertreterin

Die Gesamtfrauenvertreterin der Berliner Justiz sah in einem Stellenbesetzungsverfahren zur Übertragung eines Richteramts ihre Beteiligungsrechte dadurch verletzt, dass sie von der Beobachterkonferenz der Auswahlkommission ausgeschlossen und ihre Fragen zur Eignung der ausgewählten Bewerberin nicht beantwortet worden waren.

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