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STEUERN + FINANZEN
Feier des Arbeitgebers
Nachtrag zum Beitrag in AuA 8/24, S. 53 zum Urteil des Niedersächsischen FG vom 15.4.2023 (8 K 66/22). Die zugelassene Revision wurde eingelegt und wird beim BFH mit Az. VI R 18/24 geführt.
Sandra Peterson
Steuerberaterin, Referent Lohnsteuer, ZF Group, München
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