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 Bild: deagreez/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

„Flinke Frauenhände“

Ein Arbeitgeber lehnte einen männlichen Bewerber für eine angebotene Tätigkeit mit der Begründung ab, die Tätigkeit sei wegen der „kleinen, filigranen Teile eher etwas für flinke Frauenhände“. Der männliche Bewerber nahm diese Begründung zum Anlass für eine Klage gegen den Arbeitgeber wegen „geschlechtsspezifischer Benachteiligung“.

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