Fortbildungsrecht und Rückzahlungsvereinbarungen

Bildungsrepublik Deutschland – Transformation gestalten

Wissen und Können sind im globalen Wettbewerb heute entscheidende Erfolgs- und Differenzierungsfaktoren, oder wie der Ökonom Benjamin Franklin (1706–1790) feststellte: „Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen“. Ein markt- und zeitgerechtes Anforderungs-/Qualifikationsprofil entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und die Beschäftigungsfähigkeit jedes Arbeitnehmers (sog. Employability). Hierfür ist eine permanente Fortbildung unerlässlich, da angesichts einer Halbwertzeit des Wissens von ca. zwei bis fünf Jahren sonst schleichende Dequalifizierung droht. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorsitzende Andrea Nahles fordern deshalb die „Bildungsrepublik Deutschland“. Praktisch wichtige Rechtsfragen der Fortbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis sollen hier beleuchtet werden.

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 Bild: alesmunt/stock.adobe.com
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Ist-Situation und Entwicklungstrends

Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie hat die Digitalisierung und neue Geschäfts-/Arbeitsmodelle rasant beschleunigt und es wird kein Zurück geben (Stück/Salo, AuA 12/21, S. 14). Klimawandel und Russlands Ukrainekrieg erzwingen auch betriebliche Energiesparmaßnahmen (Mohnke/Richarz, ARP 2022, S. 294) und fordern eine rasche Energiewende weg von fossilen Trägern. Aufgrund des demografischen Wandels werden bis 2040 ca. 5,3 Millionen Arbeitskräfte (Babyboomer) ausscheiden, was den Fachkräftemangel verschärft.

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Fortbildungsrecht und Rückzahlungsvereinbarungen
Seite 18 bis 23
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