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Freigestellte Betriebsratsmitglieder in (Brücken)Teilzeit – das wird komplex … Bild: Michael Schindler
Freigestellte Betriebsratsmitglieder in (Brücken)Teilzeit – das wird komplex … Bild: Michael Schindler
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ARBEITSRECHT

Freistellung und Teilzeit

Betriebsratsmitglieder: Was geht, was geht nicht?

1 Grundsätzliches zur (Teil-)Freistellung

Vorbehaltlich anderslautender Kollektivvereinbarungen ist in Betrieben mit i. d. R. 200 und mehr Arbeitnehmern gem. § 38 Abs. 1 BetrVG mindestens ein Betriebsratsmitglied freizustellen.

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