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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Freiwillige Beiträge zur Unfallversicherung und Sachbezugsfreigrenze
Beiträge des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Unfallversicherung als Zukunftssicherungsleistung stellen einen Sachbezug dar, auf den die monatliche 50-Euro-Freigrenze angewendet werden kann, sofern der einzelne Arbeitnehmer den Versicherungsanspruch unmittelbar gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann und die Beiträge nicht pauschal besteuert werden.
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