Fürsorgepflicht für Geltendmachung tarifrechtlicher Ansprüche

1105
Bild

Die Parteien stritten über den Verfall von Ansprüchen des Klägers auf Zahlung einer Technikerzulage. Die Voraussetzungen für diese Zulage erfüllte der Kläger seit seiner Einstellung zum 1.5.1993. Jahrelang wurde ihm die Zulage aber nicht gewährt. Erst die Beschwerden einiger Kollegen führten zur Zahlung der Zulage an alle Berechtigten rückwirkend seit dem 1.1.2015. Die Zahlung auch für die Vorjahre lehnte die beklagte Stadt ab, da die Ansprüche insoweit gem. § 37 Abs. 1 TVöD verfallen seien. Der Kläger hingegen verwies auf die besondere Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Achtung der Tarifvorschriften und hielt die Berufung auf den Verfall für treuwidrig.

Damit scheiterte er zuletzt vor dem LAG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 9.5.2017 – 8 Sa 296/16; rk.). Die Berufung auf den Verfall wäre unzulässig, wenn die Beklagte die Kenntnis des Klägers von den Voraussetzungen des Zulagenanspruchs verhindert oder die Geltendmachung des Anspruchs vereitelt hätte. Dafür ist aber nichts ersichtlich. Es wäre vielmehr Sache des Klägers gewesen, die monatlichen Abrechnungen zu prüfen und die Zulage zu verlangen. Der Grundsatz der Privatautonomie gilt auch in Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin

· Artikel im Heft ·

Fürsorgepflicht für Geltendmachung tarifrechtlicher Ansprüche
Seite 31
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Tarifrunden 2020 und 2021

Nach der Tarifrunde 2020 zum TVöD für den Bund und die Kommunen stehen im Herbst 2021 die Tarifverhandlungen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Beteiligten streiten um Mitbestimmungsrechte bei der Durchführung von Fürsorgegesprächen. Der Arbeitgeber betreibt in

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerin war als Logopädin seit 1.11.2012 beschäftigt für 1.440,00 Euro/Monat in einem Kleinbetrieb. Sie behandelte

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vor dem LAG Hessen (Urt. v. 25.3.2022 – 10 Sa 1254/21, Revision zugelassen) stritten die Parteien über die Zahlung einer monatlichen

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger war bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach § 2 seines Arbeitsvertrags fand der Tarifvertrag der

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Ausgangssituation

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31