1 Rechtliche Ausgangspunkte
Da es weder im Sinne des Arbeitgebers noch der Beschäftigten sein kann, eine voraussichtlich nichtige Wahl durchzuziehen und nach der Feststellung der Nichtigkeit neu zu wählen – schon wegen der Kosten der Wahl –, ist zumeist Handlungsbedarf gegeben. Aber auch bei Mängeln im Wahlverfahren, die lediglich zu einer Anfechtbarkeit führen können, kann die Frage aufkommen – zumindest aus der Sicht des Unternehmens –, ob die Wahl abgebrochen und neu eingeleitet werden kann. Dies ist regelmäßig aus verschiedenen Gründen nicht durchsetzbar, die Einzelheiten sind dabei aber durchaus streitig.
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Dr. Ewald Helml
· Artikel im Heft ·
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Einstweilige Verfügungen
Auch in Beschlussverfahren gem. § 2a ArbGG sind einstweilige Verfügungen möglich, § 85 Abs. 2 ArbGG. Voraussetzung ist –
Betriebsbegriff nach dem BetrVG
Die Instanzenrechtsprechung sowie weite Teile der Literatur verstehen unter dem Betrieb i. S. d. BetrVG „die
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA)
Video- und Telefonkonferenzen des Wahlvorstands
Wie schon bei der Reform des BetrVG für den Betriebsrat wurde bei der Reform der WO
Problempunkt
Am 6.9.2018 fand bei der Arbeitgeberin eine Betriebsratswahl statt. Im Wahlausschreiben vom 4.7.2018 erklärte der