Gesellschafter-Geschäftsführer
Eingereichte Gesellschafterliste entscheidet
In dem ersten Urteil hatte das BSG (Urt. v. 13.3.2023 – B 12 R 4/21 R) darüber zu entscheiden, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der durch den Erwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils fortan zu 50 % am Kapital der GmbH beteiligt war, sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigter zu behandeln sei. Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass Geschäftsführer ab einem Kapitalanteil von mindestens 50 % nicht mehr als abhängig Beschäftigte anzusehen sind und damit einer Sozialversicherungspflicht nicht unterliegen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Tobias Grambow

Nina-Tabea Zwick

· Artikel im Heft ·
Vor dem LSG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 5.11.2021 – L 26 BA 6/20, rk.) stritten die Deutsche Rentenversicherung und eine Pflegkraft über
Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine
Problempunkt
Der Streit betrifftdie Sozialversicherungspflicht von Personen, die als alleinige geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG
Einleitung
„Workation“ (eine Mischung aus „work“ und „vacation“) ist einer der derzeit signifikantesten Trends im Kontext Global
Eine Syndikusanwältin war seit 2015 als Referentin Arbeitsrecht bei einem Unternehmen der Metallindustrie beschäftigt. Der Arbeitgeber
Ausgangslage
Eine Vielzahl straf- und bußgeldbewehrter Pflichten knüpft an – regelmäßig dem Zivilrecht entlehnte – Statusbezeichnungen