Gesellschafter-Geschäftsführer

Aktuelle Rechtsprechung zur sozialrechtlichen Einordnung

Nach wie vor gibt die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Anstellungsverhältnissen von Gesellschafter-Geschäftsführern Anlass für sozialgerichtliche Auseinandersetzungen. Zunächst werden in diesem Beitrag drei wichtige Entscheidungen vorgestellt. Auch wenn ein Urteil bereits aus März 2023 ist, hängen sie doch alle miteinander zusammen.

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 Bild: muchomoros/stock.adobe.com
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Eingereichte Gesellschafterliste entscheidet

In dem ersten Urteil hatte das BSG (Urt. v. 13.3.2023 – B 12 R 4/21 R) darüber zu entscheiden, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der durch den Erwerb eines weiteren Gesellschaftsanteils fortan zu 50 % am Kapital der GmbH beteiligt war, sozialversicherungsrechtlich als abhängig Beschäftigter zu behandeln sei. Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass Geschäftsführer ab einem Kapitalanteil von mindestens 50 % nicht mehr als abhängig Beschäftigte anzusehen sind und damit einer Sozialversicherungspflicht nicht unterliegen.

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Tobias Grambow

Tobias Grambow
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, BUSE Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB, Berlin

Nina-Tabea Zwick

Nina-Tabea Zwick
Studentische Mitarbeiterin, BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB,

· Artikel im Heft ·

Gesellschafter-Geschäftsführer
Seite 24 bis 27
Frei
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