Go global & work abroad

Auslandsreisen/-abordnung in Recht und Praxis

Schon lange spielen ausländische Märkte für die Umsätze deutscher Unternehmen eine wichtige Rolle. In den letzten Jahren wurde das grenzüberschreitende Wirtschaften und Netzwerken mit Kunden und Geschäftspartnern dank der Digitalisierung erleichtert. Inzwischen stellen jedoch auch Arbeitnehmer in einem Markt, der zunehmend um Talente kämpft, höhere Ansprüche an die Flexibilität ihrer Arbeitgeber in Bezug auf die privat motivierte mobile Arbeit aus dem Ausland. Arbeitgeber dürfen an dieser Stelle jedoch nicht vernachlässigen, dass sich bei jeder Form grenzübergreifenden Arbeitens die rechtlichen Grundlagen ändern können – es spielt mitunter keine Rolle, ob der Arbeitnehmer offiziell im Auftrag des Arbeitgebers oder auf eigenen Wunsch im Ausland arbeitet. Was bei Fragen personeller Auslandsreisen/-abordnungen zu beachten ist, soll hier dargestellt werden, wobei es vorrangig um kürzere Entsendungen i.S. d. Dienstreise/Abordnung und nicht längere Entsendungen (vgl. Gotthardt, MDR 2001, S. 961; Herfs-Röttgen, NZA 2017, S. 878) geht.

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 Bild: Craitza/stock.adobe.com
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Grundsatz: Territorialprinzip

Aufgrund des sog. Territorialitätsprinzips gilt deutsches Recht grundsätzlich nur im Inland und im Ausland das lokale Recht: Deutsches Recht wird also nicht einfach im Koffer über die Grenze mitgenommen, wenn nicht Ausnahmen, z. B. in bilateralen Abkommen wie Doppelbesteuerungs- oder Sozialversicherungsabkommen, geregelt sind. Auf den Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers findet im Falle einer kurzzeitigen Entsendung nach Art. 30 Nr. 1 EGBGB grundsätzlich weiterhin das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts und damit deutsches Arbeitsrecht Anwendung.

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Johanna Wild Sadsad

Johanna Wild Sadsad
Lead Expert HR Global Mobility, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

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Seite 8 bis 13
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