Grundsatz: Territorialprinzip
Aufgrund des sog. Territorialitätsprinzips gilt deutsches Recht grundsätzlich nur im Inland und im Ausland das lokale Recht: Deutsches Recht wird also nicht einfach im Koffer über die Grenze mitgenommen, wenn nicht Ausnahmen, z. B. in bilateralen Abkommen wie Doppelbesteuerungs- oder Sozialversicherungsabkommen, geregelt sind. Auf den Auslandseinsatz eines deutschen Arbeitnehmers findet im Falle einer kurzzeitigen Entsendung nach Art. 30 Nr. 1 EGBGB grundsätzlich weiterhin das Recht des gewöhnlichen Arbeitsorts und damit deutsches Arbeitsrecht Anwendung.
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Johanna Wild Sadsad
· Artikel im Heft ·
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