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 Bild: Sudarsan Thobias/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Grenzgänger und Homeoffice

Das BMF hat mit Schreiben vom 26.7.2022 (IV A 3 – S 0304/19/10006 :012//IV B 1 – S 1317/19/10058 :023) auf eine mit der Schweiz getroffene Konsultationsvereinbarung hingewiesen. Darin ist das gemeinsame Verständnis niedergelegt, dass Arbeitstage, die Grenzgänger ganztägig am Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat verbringen, nicht als schädliche Nichtrückkehrtage i. S. d. Art. 15a Abs.

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