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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Grundlohn bei steuerfreien Zuschlägen
Für die Bemessung der Steuerfreiheit von Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen ist der maßgebende Grundlohn zu ermitteln. Dabei handelt es sich um den laufenden Arbeitslohn, der dem betreffenden Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht.
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