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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein
Der BFH hat mit Urteil vom 3.4.2019 (VIR46/17) entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht erforderlich sein muss. Das Gericht stellt zunächst auf den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ab. Der Begriff setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.
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