Direkt zum Inhalt
 Bild: kamiphotos/stock.adobe.com
Bild: kamiphotos/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Haftung für Lohnsteuer

Auch Haftungsbeträge für nicht abgeführte Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn des angestellten Geschäftsführers selbst entfallen, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit des angestellten Geschäftsführers zu berücksichtigen. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG steht dieser Abzugsmöglichkeit nicht entgegen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium