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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Haftung für Lohnsteuer
Auch Haftungsbeträge für nicht abgeführte Lohnsteuer, die auf den Arbeitslohn des angestellten Geschäftsführers selbst entfallen, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit des angestellten Geschäftsführers zu berücksichtigen. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 3 EStG steht dieser Abzugsmöglichkeit nicht entgegen.
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