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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Kläger wohnten in ihrem Eigenheim an einer zunächst unbefestigten Straße. Die Gemeinde ließ diese Straße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Erschließungskosten. Die Kläger hatten mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der vor ihrem Haus liegenden Straße als Vorauszahlung zu erbringen.

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