Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Kläger wohnten in ihrem Eigenheim an einer zunächst unbefestigten Straße. Die Gemeinde ließ diese Straße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Erschließungskosten. Die Kläger hatten mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der vor ihrem Haus liegenden Straße als Vorauszahlung zu erbringen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
