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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts im Sinne von § 41 Satz 3 SGB VI
Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, ggf. auch mehrfach, hinausschieben (§ 41 Satz 3 SGB VI). Umstritten ist, inwieweit anlässlich des „Hinausschiebens“ auch weitere Arbeitsvertragsbedingungen, z. B.
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