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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Hinweise zur Stufenzuordnung unterliegen nicht der Mitbestimmung
Der Personalrat sah sich durch einen Erlass einer obersten Dienstbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Mitbestimmungsrechten verletzt. Der Erlass zur Stufenzuordnung nach § 16 Abs.
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