Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 1 Minute
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Hinweise zur Stufenzuordnung unterliegen nicht der Mitbestimmung

Der Personalrat sah sich durch einen Erlass einer obersten Dienstbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Mitbestimmungsrechten verletzt. Der Erlass zur Stufenzuordnung nach § 16 Abs.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium