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 Bild: pixabay.com
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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Höhergruppierung: Ausschlussfrist gem. § 29b Abs. 1 Satz 2 TVöD-VKA

In diesem Fall geht es um die Einführung der neuen Entgeltordnung (VKA) sowie die entsprechende Überleitung: Beschäftigte, die eine höhere Entgeltgruppe aus der neuen Entgeltordnung erreichen wollten, mussten ab dem 1.1.2017 innerhalb von zwölf Monaten einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen. Vorliegend informierte der Arbeitgeber die Klägerin über diese Antragsfrist.

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