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 Bild: Who is Danny/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Höhergruppierung und Stufenlaufzeit bei Elternzeiten

Eine Höhergruppierung führt gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD-VKA dazu, dass die Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächste Stufe mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt. Bereits zurückgelegte Laufzeit zur Erlangung der nächsten Stufe wird somit nicht angerechnet, sondern geht verloren. Bei der Klägerin kam es gem. § 17 Abs.

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