Hoffnungsträger Wachstumschancengesetz

Neue Wege aus dem Konjunkturtief

Gegen Ende des ersten Quartals 2024 beschloss die Bundesregierung nach langwierigen Debatten und mehreren inhaltlichen Anpassungen das lang erwartete Wachstumschancengesetz (WCG). Mit seinem offiziellen Inkrafttreten am 28. März ermöglicht das neue Gesetz eine Reihe steuerlicher sowie bürokratischer Erleichterungen für hiesige Wirtschaftsakteure. Das Gesetz verspricht eine Reihe verschiedener Unterstützungsmaßnahmen, um nach den vergangenen Krisenjahren nicht nur die Konjunktur weiter anzukurbeln, sondern auch Deutschland als Unternehmensstandort wieder zu mehr Attraktivität zu verhelfen. Insbesondere die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie verbesserte Thesaurierungsbedingungen sollen für wirtschaftlichen Aufschwung sorgen und damit vor allem KMU zugutekommen. Denn trotz einiger Streichungen im Zuge des Gesetzgebungsprozesses enthält das WCG noch immer umfangreiche Subventionen, die dringend benötigte positive Anreize für Investitionen bieten.

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 Bild: @gettyimages/unsplash.com
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Abschreibungsoptionen für schnelle Investitionen

Als eine wesentliche Neuerung führt das WCG die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder ein. Offiziell wurde diese Abschreibungsform 2008 durch das Unternehmenssteuerreformgesetz abgeschafft, in den Jahren 2009 bis 2010 sowie im Rahmen der Coronahilfen von 2020 bis 2022 allerdings vorübergehend als Maßnahme zum Krisenmanagement wieder eingeführt. Mit der degressiven Methode sollen Unternehmen die Option bekommen, Wirtschaftsgüter grundsätzlich schneller abzuschreiben.

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Prof. Dr. Christoph Juhn

Prof. Dr. Christoph Juhn
LL.M., Professor für Steuerrecht, Steuerberater

· Artikel im Heft ·

Hoffnungsträger Wachstumschancengesetz
Seite 46 bis 48
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