Abschreibungsoptionen für schnelle Investitionen
Als eine wesentliche Neuerung führt das WCG die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder ein. Offiziell wurde diese Abschreibungsform 2008 durch das Unternehmenssteuerreformgesetz abgeschafft, in den Jahren 2009 bis 2010 sowie im Rahmen der Coronahilfen von 2020 bis 2022 allerdings vorübergehend als Maßnahme zum Krisenmanagement wieder eingeführt. Mit der degressiven Methode sollen Unternehmen die Option bekommen, Wirtschaftsgüter grundsätzlich schneller abzuschreiben.
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Prof. Dr. Christoph Juhn
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