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ARBEITSRECHT
Hunde und andere Tiere im Betrieb
New Work – New Rules
Anspruch, Direktions- und Hausrecht
Ein Anspruch i. S. d. § 194 BGB des Arbeitnehmers auf die Mitnahme von Tieren ins Büro kann sich ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einer kollektiven Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, insbesondere einer Hausordnung) oder einer ausdrücklichen Gestattungszusage eines berechtigten Arbeitgebervertreters, z. B.
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