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 Bild: tiero/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Hunde und andere Tiere im Betrieb

New Work – New Rules

Anspruch, Direktions- und Hausrecht

Ein Anspruch i. S. d. § 194 BGB des Arbeitnehmers auf die Mitnahme von Tieren ins Büro kann sich ergeben aus dem Arbeitsvertrag, einer kollektiven Regelung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, insbesondere einer Hausordnung) oder einer ausdrücklichen Gestattungszusage eines berechtigten Arbeitgebervertreters, z. B.

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