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Dr. iur. Günter Schmitt-Rolfes Bild: Privat
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

„Ihr Gehalt wird alle zwei Jahre überprüft“

Solche Klauseln finden sich häufig in Arbeitsverträgen von Mitarbeitern aller Hierarchieebenen bis zu den Leitenden Angestellten und den Dienstverträgen von Organvertretern (AG-Vorstandsmitgliedern, GmbH-Geschäftsführern).

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