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AKTUELL - Brennpunkt
„Ihr Gehalt wird alle zwei Jahre überprüft“
Solche Klauseln finden sich häufig in Arbeitsverträgen von Mitarbeitern aller Hierarchieebenen bis zu den Leitenden Angestellten und den Dienstverträgen von Organvertretern (AG-Vorstandsmitgliedern, GmbH-Geschäftsführern).
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