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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen. Das Verständnis des immateriellen Schadensbegriffs ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht geklärt und hoch umstritten.

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