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RECHTSPRECHUNG - kurz kommentiert
Information des Betriebsrats über eine Schwangerschaft
Der Betriebsrat hat Anspruch darauf, dass ihm alle bekannt werdenden Fälle von Schwangerschaften von Arbeitnehmerinnen des Betriebs namentlich mitgeteilt werden. Das hat das LAG München in einem Beschluss vom 27.9.2017 (11 TaBV 36/17) entschieden.
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