Initiativrecht bei der Stufenzuordnung

1105
 Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Das OVG Lüneburg musste sich in dieser Entscheidung vom 12.1.2022 (18 LP 1/21) mit einem Aspekt der Stufenzuordnung im TV-L befassen. Zunächst erfolgt gem. § 16 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 TV-L die Prüfung und Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung. Hierbei gilt ein strenger Maßstab, denn es gilt zu prüfen, ob der/die Einzustellende die Tätigkeit „aus dem Stande“ heraus ausführen kann. Ferner heißt es in § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L: Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Hierbei geht es um eine Ermessensausübung des Arbeitgebers, soweit die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Der Arbeitgeber kann förderliche Zeiten berücksichtigen, muss es aber nicht.

Sobald sich der Arbeitgeber jedoch erstmalig für die Berücksichtigung solcher förderlichen Zeiten entscheidet, entsteht ein auf Aufstellung von Grundsätzen zur Stufenzuordnung nach § 66 Abs. 1 Nr. 5 NPersVG gerichtetes Initiativrecht des Personalrates. Lediglich dann, wenn der Dienststellenleiter sich von vornherein gegen die Berücksichtigung weiterer beruflicher Tätigkeiten i. S. d. § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L entscheidet, kann er vom Personalrat auch nicht im Wege des Initiativrechts zur Aufstellung derartiger Grundsätze gezwungen werden.

Und dies bedeutet, dass Arbeitgeber abwägen sollten, ob über die einschlägige Berufserfahrung hinaus von der „Kann“-Vorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L Gebrauch gemacht wird. Denn sodann entsteht die Möglichkeit für den Personalrat, eine entsprechende kollektivrechtliche Regelung für die Beschäftigten der Dienststelle zu verlangen und ggf. über die Einigungsstelle zu erzwingen.

Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
AttachmentSize
Beitrag als PDF herunterladen103.61 KB

· Artikel im Heft ·

Initiativrecht bei der Stufenzuordnung
Seite 60
Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin wurde seit September 2014 als Musikschullehrerin mit Unterbrechungen im Schuldienst des beklagten Landes nach dem TV-L

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Das BAG hatte in einem zweiten Urteil, das ebenfalls am 15.10.2021 erging (6 AZR 268/20), zur Stufenzuordnung zu entscheiden. Es ging um

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Was ist einschlägige Berufserfahrung? Danach wird die Stufenzuordnung vorgenommen und die Unterschiede sind groß. Zwischen der Stufe 1 und

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Einführung

Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Klägerin war in mehreren befristeten Arbeitsverhältnissen bei der Beklagten als Sporttrainerin tätig und begehrte eine höhere

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Worum geht es?

Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:

„1. Arbeitgeber