Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber sind die
- Schaffung eines Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (also nicht mehr wie z. B. bei der Energiepreispauschale im September 2022 unter Inanspruchnahme der Arbeitgeber),
- gesetzliche Festlegung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale,
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro. Diese Erhöhung wird in den Programmabläufen Lohnsteuer 2023 berücksichtigt.
- Anhebung der unbefristeten Homeoffice-Pauschale um einen Euro auf 6 Euro je Kalendertag und gleichzeitig Anhebung des Höchstbetrags auf 1.260 Euro (d. h. insgesamt 210 Kalendertage, statt bisher 180).
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Sandra Peterson

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Am 16.12.2020 verabschiedete der Bundestag das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020), der Bundesrat stimmte am 18.12.2020 zu. Das JStG 2020
1 Warum eine Neuregelung? – Einfach erklärt!
Der steuerfreie Sachbezug i. H. v. 44 Euro wird in Deutschland über alle Branchen hinweg, aber
Die Eckpunkte einer einfachen Geltendmachung von zusätzlichen Kosten (Strom, Wasser, Heizung) im Zusammenhang mit dem vermehrten Arbeiten
Was weiterhin gilt
1. Betriebliche Hygienepläne sind wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich
Am 28.10.2022 hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) 2023 zugestimmt: Sie sind für Lohnzahlungszeiträume ab dem 1.1.2023
Corona-Krise als Katalysator
Homeoffice, Gig Economy, Digital Workplace – die Corona-Pandemie hat unsere Arbeitswelt quasi über Nacht