Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr am 16.12.2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Die wichtigsten Änderungen für Arbeitgeber sind die
- Schaffung eines Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer (also nicht mehr wie z. B. bei der Energiepreispauschale im September 2022 unter Inanspruchnahme der Arbeitgeber),
- gesetzliche Festlegung der Unpfändbarkeit der Energiepreispauschale,
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro. Diese Erhöhung wird in den Programmabläufen Lohnsteuer 2023 berücksichtigt.
- Anhebung der unbefristeten Homeoffice-Pauschale um einen Euro auf 6 Euro je Kalendertag und gleichzeitig Anhebung des Höchstbetrags auf 1.260 Euro (d. h. insgesamt 210 Kalendertage, statt bisher 180).
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Sandra Peterson
· Artikel im Heft ·
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