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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Jobticket gegen Parkplatznot
Nach einem Urteil des Hessischen FG (Urt. v. 25.11.2020 – 12 K 2283/17, n. rk.) stellt die Überlassung eines vergünstigten Jobtickets zur Beseitigung der Parkplatznot auf vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Parkplätzen keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar.
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