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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Kein Anspruch auf Bedauerns- und Gute-Wünsche-Formel im Zeugnis
In einem zunächst sehr positiv verlaufenden Arbeitsverhältnis kam es zunehmend zu Problemen in der Kommunikation. Da der Arbeitgeber dem Wunsch der Mitarbeiterin nach einem Aufhebungsvertrag nicht nachkam, sprach diese eine Eigenkündigung aus. Die Vorgesetzte schrieb der Mitarbeiterin daraufhin eine E-Mail, in der es heißt: „Es ist schade, dass wir uns so getrennt haben.
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