Kein Anspruch auf Homeoffice

Was die Corona-ArbSchV für Arbeitgeber bedeutet
Das BMAS hat Ende Januar eilig die befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zuvor haben die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin u. a. beschlossen, dass aufgrund der pandemischen Lage auch im beruflichen Kontext eine weitere Reduzierung epidemiologisch relevanter Kontakte erforderlich wird. Was bedeutet das insbesondere hinsichtlich des in diesem Zusammenhang viel beschworenen „Anspruchs auf Homeoffice“ ganz konkret für Arbeitgeber?
1105
 Bild: Studio Romantic/stock.adobe.com
Bild: Studio Romantic/stock.adobe.com

Verfassungsrechtliche Zweifel

Mit der vom BMAS erlassenen Corona-ArbSchV gehen weitreichende Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte Unternehmerfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) einher. Sie ist auf Grundlage von § 18 ArbSchG erlassen worden. § 18 Abs. 1 ArbSchG ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats vorzuschreiben, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die sonstigen verantwortlichen Personen zu treffen haben und wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben, um ihre jeweiligen Pflichten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, zu erfüllen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Hermann Gloistein

Dr. Hermann Gloistein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Gloistein & Partner, Halle (Saale)

· Artikel im Heft ·

Kein Anspruch auf Homeoffice
Seite 14 bis 17
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Neue betriebliche Corona-Regeln seit Ende März

Am 18.3.2022 wurde im Bundeskabinett die neu gefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verkündet. Die

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Seit 1. Oktober gilt die neugefasste SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Warum wurde

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Homeoffice

Insbesondere am Anfang der Pandemie mussten viele Arbeitnehmer ihre Arbeit aus dem eigenen Zuhause erbringen, was u. a. dem

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

In dem vom BSG mit Urteil vom 21.3.2024 (B 2 U 14/21 R) entschiedenen Fall nutzte ein Selbstständiger bei der Berufsgenossenschaft

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Ein bei einem Softwareunternehmen angestellter Sales Account Manager hatte mit seinem Arbeitgeber eine „Zusatzvereinbarung über Tätigkeit

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Überblick über die Rechtsquellen

Der Arbeitsschutz lässt sich strukturell in den sozialen Arbeitsschutz und den technischen