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 Bild: Studio Romantic/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 10 Minuten
ARBEITSRECHT

Kein Anspruch auf Homeoffice

Was die Corona-ArbSchV für Arbeitgeber bedeutet

Verfassungsrechtliche Zweifel

Mit der vom BMAS erlassenen Corona-ArbSchV gehen weitreichende Eingriffe in die verfassungsrechtlich geschützte Unternehmerfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) einher. Sie ist auf Grundlage von § 18 ArbSchG erlassen worden. § 18 Abs.

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