Keine Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bei Nichteignung
Der Kläger, der ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule des Bundes abgeschlossen hat, ist Angestellter im allgemeinen Verwaltungsdienst und in die EG 10 eingruppiert. Er bewarb sich auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Stelle mit EG 13, für welche als Einstellungsvoraussetzung der Abschluss Master of Laws – Fachrichtung Verwaltungswirtschaft, alternativ ein vergleichbarer Abschluss oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium und einschlägige Berufserfahrung, galten. Die Beklagte entschied sich, die Stelle mit dem Kläger zu besetzen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Sebastian Günther

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beklagte ist die Bundesagentur für Arbeit, die über eine Regionaldirektion das Personalmanagement für die Standorte
Problempunkt
Der Beklagte ist der Betreiber einer staatlich genehmigten Privatschule in Bayern. Er hat per Stellengesuch eine
Problempunkt
Die Parteien streiten über eine Entschädigung nach dem AGG. Die schwerbehinderte Klägerin ist 56 Jahre alt und
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung.
Problempunkt
Die Beklagte ist eine öffentliche Arbeitgeberin und hatte eine Stelle ausgeschrieben, auf welche sich der Kläger
Problempunkt
Der klagende Landkreis ist öffentlich-rechtlicher Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes einschließlich der