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 Bild: pixabay.com
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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet

Keine Pauschalbesteuerung

Nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EstG kann Lohnsteuer pauschal mit 25 % erhoben werden, soweit aus Anlass einer Betriebsveranstaltung Arbeitslohn gezahlt wird. Bei Betriebsveranstaltungen kann ein Freibetrag von 110 Euro in Anspruch genommen werden, wenn die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder des Betriebsteils offensteht.

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