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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker
Keine Pflicht zur Inanspruchnahme von Urlaub vor Klärung der Vergütung
Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, wenn von einem Arbeitnehmer verlangt wird, dass er zunächst Urlaub nimmt, ehe er feststellen kann, ob er für diese Auszeit Anspruch auf Bezahlung hat. Er muss nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub übertragen und ansammeln können, wenn der Arbeitgeber die Ausübung bezahlten Jahresurlaubs verhindert.
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