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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Klinik-Eingruppierung als Stationsleitung
Der Kläger begehrte die Vergütung aus der Entgeltgruppe P 14. Denn er habe verschiedene organisatorisch getrennte Abteilungen neben der „Notbehandlung“ zu leiten. Nach Erweiterungsmaßnahmen wurden neben der Notbehandlung 13 weitere Behandlungsplätze geschaffen, die für den Betrieb einer Aufnahmestation (Präklinik) vorgesehen waren.
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