Kommunale Tarifabschlüsse

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 Bild: pixabay.com
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Am 4.5.2022 gelang den Tarifvertragsparteien VKA und Marburger Bund eine Einigung für den TV-Ärzte/VKA, am 18.5.2022 folgte ein Tarifabschluss der VKA mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE).

Fürdie Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern wurde Folgendes vereinbart:

  • 3,35 % Tabellensteigerung, Laufzeit mindestens bis zum 31.12.2022,
  • Begrenzung der Bereitschaftsdienste auf vier pro Monat (zzgl. ein fünfter Dienst pro Kalendervierteljahr),
  • Begrenzung der Rufbereitschaften auf 13 pro Kalendermonat,
  • Begrenzung von Rufbereitschaften und Bereitschaftsdiensten in Kombination,
  • Begrenzung der Arbeit an Wochenenden auf zwei Wochenenden pro Kalendermonat,
  • für Teilzeitkräfte gelten die Begrenzungen entsprechend der Teilzeitquote,
  • Zuschläge, soweit aufgrund drohender Gefährdung der Patientensicherheit weitere Dienste geleistet werden,
  • 31 statt wie bisher 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr,
  • Erweiterung der Zusatzurlaubsregelungen,
  • Kostenübernahme des elektronischen Heilberufsausweises durch die Arbeitgeber.

Für die einzelnen Regelungen wurden unterschiedliche Laufzeiten teilweise bis Ende 2024 vereinbart. Zu beachten ist, dass die Tabellenentgelte zum 31.12.2022 kündbar sind.

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Für die Beschäftigten im SuE gelang ebenfalls eine sehr vielschichtige Tarifeinigung, bei der es aus Arbeitgebersicht vorrangig darum ging, einen Generalumbau der Eingruppierungsregelungen und zu weitreichende Entlastungsmodalitäten zu verhindern. Hier wurde Folgendes geeint:

  • SuE-Zulage für die Erzieher (130 Euro/Kalendermonat) und auch für die Beschäftigten in der Sozialarbeit (180 Euro/Kalendermonat),
  • zwei (arbeitsfreie) Regenerationstage pro Jahr,
  • Umwandlungsoption der SuE-Zulage 1:1 in Freizeit,
  • Erhöhung der Vorbereitungszeit für Beschäftigte im Erziehungsdienst (bisher nur für das Tarifgebiet West),
  • weitere Anpassungen der SuE-Tätigkeitsmerkmale an geänderte Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten,
  • Zulage i. H. v. 70 Euro für Praxisanleiter, soweit 15 % Anleitungsanteil in der Tätigkeit,
  • Anpassung der Tätigkeitsmerkmale für Kita-Leiter (Schutz vor Herabgruppierung),
  • Stufenlaufzeitanpassung: keine vorgezogenen Endstufen und versetzten Stufenaufstiege mehr.

Hierfür wurde eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 vereinbart.Die von den Gewerkschaften gefordertehöhere Zahl von Entlastungstagenkonnte mit Blick auf den bereits bestehenden Fachkräftemangel verhindert werden.

Sebastian Günther

Sebastian Günther
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, GÜNTHER · ZIMMERMANN Rechtsanwälte, Berlin
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Kommunale Tarifabschlüsse
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