Kongress Arbeitsrecht in diesem Jahr erneut digital aus Berlin

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 Bild: AuA
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Vom 15. bis 16. Februar fand dieses Jahr der 17. Kongress Arbeitsrecht im Hotel Estrel Berlin statt. Entgegen der Hoffnungen der Veranstalter GDA und AuA musste wie im vergangenen Jahr auf Teilnehmerpräsenz vor Ort verzichtet werden. Nichtsdestotrotz konnten im digitalen Format knapp 200 Teilnehmer begrüßt werden. Die Referenten hielten ihre Vorträge vor Ortund diskutierten mit den Teilnehmern vor den Bildschirmen.

In seinem Begrüßungsvortrag kritisierte Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger die von der Regierung geplante Mindestlohnerhöhung, insbesondere deshalb, weil sie die Tarifautonomie der Sozialpartner untergrabe und in die Kompetenzen der Mindestlohnkommission eingreife.

„Wenn man in Bulgarien das Gleiche zahlen soll wie in Luxemburg, würde man dem einen zu viel, dem anderen zu wenig zahlen“, sagte Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. im Anschluss in seinem Vortrag („Aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen“) im Kontext des Mindestlohns. Er forderte außerdem, eine rechtssichere Lösung hinsichtlich der Vergütung und Ruhezeiten für 24-Stunden-Pflegeleistende zu finden. Zudem seien entweder arbeitsrechtliche Vorgaben zu lockern oder der Schutz für Selbstständige zu erweitern. Ein weiteres Thema seiner Ausführungen war der aktuell viel diskutierte Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO.

Im Anschluss berichtete Jörn Böttcher aus dem BMAS über „Arbeitsrechtliche Vorgaben der Bundesregierung für die Legislaturperiode“, was eine spannende Diskussion und zahlreiche Nachfragen durch die Teilnehmer zur Folge hatte. Er sprach sich weiterhin für einen regen Austausch mit den Sozialpartnern aus.

Zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz berichtete Dr. Doris-Maria Schuster. Sie ging auf die einzelnen Regelungen ein und erläuterte ausführlichdie Möglichkeiten einer digitalen Sitzung des Gremiums. Sie plädierte im Zusammenhang mit mobiler Arbeit nicht nur aus mitbestimmungsrechtlicher Sicht für eine Betriebsvereinbarung, die zur Regelung der Materie intern enorme Bedeutung hat.

Dr. Wolfgang Lipinski gab im Anschluss einen Überblick über die anstehenden Betriebsratswahlen 2022, was naturgemäß zu zahlreichen Nachfragen der Teilnehmer führte.

„Was kommt, was bleibt?“, fragte Dr. Nathalie Oberthür in ihrem Vortrag zum mobilen Arbeiten. Ein großes Thema hierbei ist der Arbeitsschutz, noch sind dabei nicht alle Fragen geklärt. Insbesondere an Führungskräfte werden derzeit hohe Anforderungen gestellt.

Den Abschluss des ersten Tages gestaltete Max Thinius mit seinem Digitalisierungsvortrag „#Die Zukunft arbeitet anders!“. Er geht davon aus, dass wir es in Zukunft mit polyzentralen autonomen Strukturen zu tun haben werden und jeder Einzelne von uns mehr Kompetenzen im Umgang mit den eigenen Daten benötigt.

Der zweite Tag startete gewohnt fulminant mit einem lebendigen Vortrag von Prof. Dr. Björn Gaul zur Gestaltung eines Betriebsübergangs. Sehr detailliert skizzierte er die einzelnen Schritte und Stolperfallen, die während des Prozesses lauern. Auch hier gab es eine rege Beteiligung durch die Teilnehmer.

Den Hinweisgeberschutz im Betrieb knöpfte sich Dr. Mirjam Weiße vor. Sie plädierte für eine Betriebsvereinbarung zum Hinweismanagement und eine klare Ordnung der Zuständigkeiten und Strukturen. Für Whistleblower sollte es verschiedene Zugangskanäle geben, bis hin zur Möglichkeit, ein persönliches Gespräch zu führen. In jedem Fall müsse die Anonymität gewahrt sein, ganz gleich, welcher Meldekanal genutzt werde.

Wie wird eine Aufhebungsvereinbarung fehlerfrei abgeschlossen? Was sind die DOs & DON’Ts bei der Kündigung? Die HR-Zertifizierung vermittelt Ihnen diese und weitere Grundlagen für einen rechtssicheren Umgang in Ihrem Alltag als HR-Mitarbeiter:in.

Um die aktuelle Rechtsprechung des 8. Senats des BAG zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch nach dem AGG ging es im Vortrag von Prof. Dr. Anja Schlewing. Auch hier stellte sich eine rege Diskussion mit den Teilnehmern im Nachgang ein. Frau Prof. Schlewing appellierte an die Arbeitgeber, bei den Stellenausschreibungen sensibler zu agieren und das „junge dynamische Team“ nicht unbedingt in den Vordergrund zu rücken. Bei Entschädigungsansprüchen kann die zu zahlende Summe zu erhöhen sein, wenn Umstände vorliegen, die einen höheren Grad des Verschuldensseitens des Arbeitgebers erkennen lassen.

Den Schlusspunkt der Veranstaltung setzte in diesem Jahr Dr. Marc Spielberger mit dem Thema „Risiko Scheinselbstständigkeit“. Er hob die Wichtigkeit des Statusfeststellungsverfahrens hervor und wies auf Neuerungen in diesem Verfahren hin. Fehlen durfte hier auch nicht die viel diskutierte Entscheidung des BAG zum Arbeitnehmerstatus von Crowdworkern (Urt. v. 1.12.2020 – 9AZR102/20).

Im nächsten Jahr gibt es ein Wiedersehen – hoffentlich in Präsenz mit allen Teilnehmern – traditionell zu Jahresbeginn im Februar.

Weitere Informationen und Updates gibt es auf www.kongress-arbeitsrecht.de

Redaktion (allg.)

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