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 Bild: Cagkan/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Korrektur oder Höhergruppierung

Die Klägerin war seit dem 1.1.2017 im Gemeindevollzugsdienst gem. TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 7 Stufe 3 eingruppiert. Sie forderte die Vergütung aus der Entgeltgruppe 9a Stufe 3. Später erzielten die Parteien einen dahingehenden Vergleich, dass die Arbeitgeberin der Klägerin ab dem 1.6.2018 Entgelt aus der Entgeltgruppe 9a Stufe 3 zahlt.

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