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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Kostenübernahme für Covid-19-Tests
In der Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) zum 22.12.2020 hat das BMF festgehalten, dass die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests (Schnelltests, PCR- und Antikörper-Tests) durch den Arbeitgeber für seine Mitarbeiter (vgl. hierzu ausführlich in dieser Ausgabe Stück/Wein, AuA 5/21, S.
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