Direkt zum Inhalt
Bild
Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Kündigungsklausel für Pauschalierungsabrede verstößt nicht gegen AGB

Der Kläger war im Geschäftsbereich des Amts für Städtereinigung und Abfallwirtschaft beschäftigt. Kraft einer Nebenabrede zu seinem Arbeitsvertrag (§ 24 Abs. 6 TVöD/TV-L) erhielt er von der Stadt eine monatliche Pauschale für Erschwerniszulagen. Nr. 3 dieser Abrede sah ein Kündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende vor.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium