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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Kündigungsklausel für Pauschalierungsabrede verstößt nicht gegen AGB
Der Kläger war im Geschäftsbereich des Amts für Städtereinigung und Abfallwirtschaft beschäftigt. Kraft einer Nebenabrede zu seinem Arbeitsvertrag (§ 24 Abs. 6 TVöD/TV-L) erhielt er von der Stadt eine monatliche Pauschale für Erschwerniszulagen. Nr. 3 dieser Abrede sah ein Kündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende vor.
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