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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Leitungstätigkeiten als einheitlicher Arbeitsvorgang
Das LAG Niedersachsen (Urt. v. 31.8.2022 – 8Sa151/22 E, rk.) hatte in diesem Fall zu zwei Themenbereichen entschieden, einmal zur Frage der Bildung von Arbeitsvorgängen bei Leitungstätigkeiten sowie zur Frage der prozessualen Auswirkung im Falle der Korrektur der Arbeitsvorgangsbildung.
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