das Thema New Work ist vielschichtig und spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie omnipräsent (einige würden sagen, zu präsent). Dabei bedeutet „Neue Arbeit“ viel mehr als Homeoffice und flexible Arbeitszeiten. Einige Staaten, darunter Großbritannien, haben in der Vergangenheit Pilotprojekte zur Viertagewoche gestartet. Die Ergebnisse fielen eindeutig aus: zufriedenere Beschäftigte, gesteigerte Produktivität, weniger Fehltage. Zu den New-Work-Instrumenten gehört auch der sog. Vertrauensurlaub – ein umstrittenes Thema, welches es nicht zuletzt durch den sog. Stechuhr-Beschluss des BAG vom 13.9.2022 auf die Agenda vieler Unternehmen geschafft haben dürfte. Wie kann ein solches Modell in der Praxis funktionieren? Unsere Autorin berichtet ab S.28 aus erster Hand von Erfahrungen und Erkenntnissen ihres Unternehmens bei der Einführung von unbegrenztem Urlaub.
Daneben werfen wir in dieser Ausgabe einen Blick auf den Verlauf eines Arbeitsverhältnisses. Zu Beginn – oder sogar noch davor – begegnen Arbeitgeber in Recruiting- und Bewerbungsverfahren regelmäßig verschiedenen Problemfeldern. Von der Stellenbeschreibung über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer Einstellung bis hin zur Absage: Wie lassen sich die Verfahren möglichst einfach und fehlerfrei gestalten? Im Titelthema geben unsere Autorinnen Aufschluss über wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Aspekte, Diskriminierung in Stellenanzeigen sowie die (Un-)Zulässigkeit von Fragen im Bewerbungsgespräch.
Die andere Seite beleuchten wir auf S.22ff.: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen die (dann ehemaligen) eigenen Mitarbeiter in Deutschland das größte Risiko für den Abfluss immaterieller und personeller Vermögensbestandteile dar. Welche rechtlichen Schutz- und Abwehrmechanismen stehen Arbeitgebern dagegen zur Verfügung?
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Anne Politz
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· Artikel im Heft ·
Unternehmenswerte als Basis: Unser Weg zum Vertrauensurlaub
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Einführung
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Worum geht es?
Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:
„1. Arbeitgeber