die aktuelle Debatte um die Kürzung der Einkommensobergrenze für den Bezug von Elterngeld ist auch eine über die Gleichberechtigung der Geschlechter. Denn die bestehende Regelung sieht für Frauen in der ersten Zeit nach der Geburt einen höheren Betrag vor als für Männer, die Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese Antwort gibt zumindest der Chatbot ChatGPT auf die Frage nach einem Editorial zur aktuellen Elterngelddebatte.
Zwar ist es richtig, dass Frauen während der gesetzlichen Mutterschutzfristen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, welches in der Höhe des durchschnittlichen Nettolohns der letzten drei Monate, nicht nur zu 65% wie regelmäßig das Elterngeld, gezahlt wird. Jedoch bezieht sich dieses – zumindest nachgeburtlich – auf Zeiten, in denen ein absolutes Beschäftigungsverbot besteht, Frauen in einem Angestelltenverhältnis also keine Möglichkeit haben, ihrer regulären Tätigkeit nachzugehen. Auch der Versuch, diese Aussage (mit viel gutem Willen) so zu interpretieren, dass sie inhaltlich stimmt (es sind noch immer Mütter, die häufiger und länger in Elternzeit gehen als Väter und an die dementsprechend mehr Geld ausgezahlt wird), gelingt nicht. Laut der KI bekommt jede Frau pauschal mehr Geld. Es geht hier nicht um die Gesamtschau.
Damit ist die Aussage schlichtweg falsch. Eine faktenbasierte Einordnung der Debatte lesen Sie in unserer Rubrik Meinung auf S.7 dieser Ausgabe.
KI selbst kann laut ChatGPT übrigens „als kraftvoller Assistent dienen, der die individuellen Stärken und Fähigkeiten der Arbeitnehmer ergänzt und somit zu einer höheren Arbeitsqualität führt“. Dass offensichtliche Stolpersteine bestehen, die bei der Nutzung von KI im Arbeitsverhältnis berücksichtigt werden sollten, zeigt bereits dieser Text. Ausgewählte rechtliche Rahmenbedingungen besprechen unsere Autoren im Titelthema ab S.8 – ganz ohne gefährliches Halbwissen.
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