Liebe Leserinnen, liebe Leser,

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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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es ist wieder so weit: Die Anmeldung für den kommenden Kongress Arbeitsrecht 2024 ist freigeschaltet. Am 12. und 13. März erwarten Sie im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin ein aktuelles Grußwort des Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger sowie weitere Experten aus der Arbeitswelt.

So diskutieren wir das Arbeitsprogramm des BMAS für das Jahr 2024 und lassen uns von Prof. Dr. Gregor Thüsing auf den neuesten Stand im Arbeitsrecht bringen. „Neues durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie – das Ende der frei verhandelten Gehälter?“, fragt Dr. Wolfgang Lipinski, und Prof. Dr. Franz-Josef Rose erläutert den Beschäftigtendatenschutz. Aus der Bundesagentur für Arbeit erhalten wir Informationen zum Umgang mit dem Fachkräftemangel und zur Arbeitskräftezuwanderung. Nicht nur in der vergangenen Ausgabe AuA 9/23 stand das Thema ESG im Mittelpunkt, auch auf unserem Kongress widmet sich Dr. Marc Spielberger ausführlich dem Thema, denn hier geht es u.a. um HR-Compliance, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Entgeltgestaltung sowie Diversity und Quoten.

Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

Am zweiten Veranstaltungstag starten wir mit den „Aktuellen Entwicklungen im Vergütungsrecht in der Rechtsprechung des BAG“ und dem Vizepräsidenten des BAG Dr. Rüdiger Linck. Anschließend beleuchtet Prof. Dr. Björn Gaul das weite Feld der KI im Arbeitsrecht und Dr. Oliver Stettes folgt mit dem Thema „Vollzeit, Teilzeit, Auszeit, Flexzeit – Chancen und Herausforderungen eines familienbewussten und lebensphasenorientierten Arbeitszeitmanagements“. Den Schlusspunkt setzt Dr. Nathalie Oberthür mit der Frage „Arbeitszeit und Arbeitsort – quo vadis, Direktionsrecht?“.

Alle weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier im Heft, indem Sie dem QR-Code folgen sowie unter www.kongress-arbeitsrecht.de.

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· Artikel im Heft ·

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