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 Bild: rangizzz/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 1 Minute
EDITORIAL

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Hinweisgeberschutz ist aktuell in aller Munde – oder zumindest in den Köpfen der Verantwortlichen in Unternehmen. Denn das deutsche HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten, der Schwellenwert, ab dem die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle greift, sinkt ab 17.12.2023 auf 50 Beschäftigte und es gibt viele offene Fragen: Wer ist überhaupt verantwortlich?

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