der Hinweisgeberschutz ist aktuell in aller Munde – oder zumindest in den Köpfen der Verantwortlichen in Unternehmen. Denn das deutsche HinSchG ist am 2.7.2023 in Kraft getreten, der Schwellenwert, ab dem die Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle greift, sinkt ab 17.12.2023 auf 50 Beschäftigte und es gibt viele offene Fragen: Wer ist überhaupt verantwortlich? Welche datenschutz-rechtlichen Anforderungen bestehen jetzt? Was hat es mit dem Verbot von Repressalien und der Beweislastumkehr auf sich? Und: Können sich Arbeitgeber gegen den Hinweisgeberschutz entscheiden?
Diese und weitere Punkte haben wir im Rahmen unseres Round Table zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz mit vier Experten diskutiert. Einen Ausschnitt des Gesprächs lesen Sie im Titelthema dieser Ausgabe ab S. 8.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Apropos Veranstaltung: Der Kongress Arbeitsrecht 2024 findet am 12. und 13. März im Steigenberger Hotel am Kanzleramt in Berlin und virtuell statt. Neben der Begrüßung durch den Arbeitgeberpräsidenten Dr. Rainer Dulger bringen die Referenten Sie auf den neuesten Stand bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, dem Beschäftigtendatenschutz und Direktionsrecht hinsichtlich des Arbeitsortes und der Arbeitszeit. Sie stellen das Zustimmungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit vor und zeigen Chancen und Herausforderungen eines familienbewussten und lebensphasenorientierten Arbeitszeitmanagements sowie Entwicklungen im Vergütungsrecht in der Rechtsprechung des BAG auf.
Alle weiteren Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hinter dem QR-Code auf der Nebenseite sowie unter www.kongress-arbeitsrecht.de.
Anne Politz
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