Arbeitsverträge zu gestalten gehört zu den Basics in der Personalarbeit. Insbesondere Nachweisgesetz, AGB-Recht und damit einhergehende Rechtsprechung erfordern jedoch stets, auf dem neuesten Stand zu sein. Nicht nur hier im Heft finden Sie deshalb aktuelle Informationen und vor allem Formulierungshilfen sowie regelmäßig Musterformulare. Auch unsere Veranstaltungsangebote sollen dazu beitragen.
Allen voran möchte ich Ihnen die „HR-Zertifizierung im Arbeitsrecht“ ans Herz legen. Auf der gegenüberliegenden Seite finden Sie alle Infos und einen QR-Code, über den Sie sich anmelden können.
Sie möchten unsere Premium-Beiträge lesen, sind aber kein Abonnent? Testen Sie AuA-PLUS+ 2 Monate kostenfrei inkl. unbegrenzten Zugriff auf alle Premium-Inhalte, die Arbeitsrecht-Kommentare und alle Dokumente der Genios-Datenbank.
Neu im Programm haben wir zudem den „Fachkundenachweis für beauftragte Personen interner Meldestellen nach §15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz“ (vgl. S.27 in dieser Ausgabe). In dieser Schulung werden Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht und bekommen praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.
Auf alle Veranstaltungen erhalten Abonnenten einen Rabatt, so auch beim jährlichen „Kongress Arbeitsrecht“ in Berlin, bei dem Sie insgesamt 200 Euro sparen können. Sie sehen also, ein Abo der AuA macht sich nicht nur für die monatlichen Aufsätze aus dem Arbeitsrecht, der Personalpraxis und der Rechtsprechung bezahlt. Sollten Sie noch nicht Abonnent sein, schauen Sie doch einmal auf die Umschlagseite dieser Ausgabe, dort finden Sie ein befristetes Angebot für Kurzentschlossene.
Andreas Krabel
Attachment | Size |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 169.36 KB |
· Artikel im Heft ·
Die Erhöhung des Arbeitsentgelts eines von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellten Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 4 oder § 78 Satz 2 BetrVG
Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel
Nach der ersten Stufe am 18.11.2023 ist am 1.3.2024 der nächste Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es
Auch heute noch unterscheiden die Entgeltordnungen im TVöD und TV-L zwischen Tätigkeiten der Verwaltung („Bürotätigkeiten“) und Aufgaben
Gemeint ist die Arbeitnehmerhaftung für eingetretene Schäden bei der mobilen Arbeit. Darunter fallen die Arbeit von zu Hause (sog. Homeoffice), aber
Das FG Baden-Württemberg hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Ein Steuerpflichtiger erhielt von einer Versicherung eine