Arbeitsverträge zu gestalten gehört zu den Basics in der Personalarbeit. Insbesondere Nachweisgesetz, AGB-Recht und damit einhergehende Rechtsprechung erfordern jedoch stets, auf dem neuesten Stand zu sein. Nicht nur hier im Heft finden Sie deshalb aktuelle Informationen und vor allem Formulierungshilfen sowie regelmäßig Musterformulare. Auch unsere Veranstaltungsangebote sollen dazu beitragen.
Allen voran möchte ich Ihnen die „HR-Zertifizierung im Arbeitsrecht“ ans Herz legen. Auf der gegenüberliegenden Seite finden Sie alle Infos und einen QR-Code, über den Sie sich anmelden können.
#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).
Neu im Programm haben wir zudem den „Fachkundenachweis für beauftragte Personen interner Meldestellen nach §15 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz“ (vgl. S.27 in dieser Ausgabe). In dieser Schulung werden Sie mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut gemacht und bekommen praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen.
Auf alle Veranstaltungen erhalten Abonnenten einen Rabatt, so auch beim jährlichen „Kongress Arbeitsrecht“ in Berlin, bei dem Sie insgesamt 200 Euro sparen können. Sie sehen also, ein Abo der AuA macht sich nicht nur für die monatlichen Aufsätze aus dem Arbeitsrecht, der Personalpraxis und der Rechtsprechung bezahlt. Sollten Sie noch nicht Abonnent sein, schauen Sie doch einmal auf die Umschlagseite dieser Ausgabe, dort finden Sie ein befristetes Angebot für Kurzentschlossene.
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· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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●Problempunkt
Der Kläger ist bei der Beklagten als Containermechaniker beschäftigt. Seine Tätigkeit ist das Aufbereiten von Containern