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VERGÜTUNG
Lohnpfändung
Praxisprobleme
1 Interessenausgleich
Das Gesetz kennt verschiedene Entgeltbestandteile, die nicht oder nur teilweise pfändbar sind. Damit will der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen schaffen. Der Gläubiger möchte, dass möglichst viel des Nettolohns pfändbar ist, damit die Verbindlichkeiten schnell beglichen werden.
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