Lesedauer: ca. 1 Minute
VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Lohnsteuer-Jahresausgleich bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
Eine Folge des erweiterten ELStAM-Verfahrens ist, dass der Arbeitgeber seit 1.1.2020 dazu verpflichtet ist, den Lohnsteuer-Jahresausgleich auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer durchzuführen, da es ihm durch deren Einbeziehenin das elektronische Abrufverfahren nicht mehr ohne Weiteres möglich ist, den Umfang der Steuerpflicht des einzelnen Mitarbeiters zu erkennen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
